Mottoradlärm-Antrag eingereicht

Unser Kreisrat Rolf Seifert

Auf Initiative und Vorschlag unseres Kreisrat Rolf Seifert wurde von der gemeinsamen SPD-Fraktion im Kreis jetzt ein Antrag gegen Motorradlärm eingereicht.

Unter anderem darin ist ein Beitritt zur Intiative des Landes, sowie der Prüfung von verschiedensten Maßnahmen.

Dieser wird in den nächsten Sitzungen behandelt werden.

Der Antrag im Volltext:

Antrag der gemeinsamem SPD-Fraktion im Kreistag zur Reduzierung des Motorradlärms im Landkreis:

Beitritt zur „Initiative Motorradlärm“ des Verkehrsministeriums BW, Tempobeschränkungen und Wochenendfahrverbote für Motorräder an besonders vom Lärm betroffenen Strecken

Der zunehmende Motorradverkehr, verbunden mit oft ohrenbetäubendem Lärm, wird zu einer immer größer werdenden Belastung für die Menschen und die Tierwelt in den betroffenen „Rennstrecken“, insbesondere in den Schwarzwaldtälern (siehe auch den Artikel in der BZ vom 4. 5. 2020: „Lärm am Otto-Ring“) beeinträchtigt Lebensqualität und Tourismus.

Auch die Anzahl der schweren Unfälle mit Verletzten und Toten stieg in den letzten Jahren erheblich (siehe auch den Artikel in der BZ vom 2. November 2019: „Mehr Motorradunfälle im Kreis“).

Das Land Baden-Württemberg hat deshalb die „Initiative Motorradlärm“ etabliert, der bereits mehr als 80 Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg angehören.

Darunter befinden sich auch die Gemeinden Feldberg und Badenweiler, sowie die benachbarten Landkreise Lörrach und Waldshut. Gerade der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, in dem Tourismus und Lebensqualität eine hohe Bedeutung haben, sollte sich dieser Initiative anschließen.

Diese fordern gemeinsam mit Verkehrsminister Winfried Hermann MdL und dem Lärmschutzbeauftragten der Landesregierung Thomas Marwein MdL von der Europäischen Union, der Bundesregierung, den Herstellern von Motorrädern sowie von den Motorradfahrenden mehr Anstrengungen, um Motorradlärm spürbar zu reduzieren.

Ziel der „Initiative Motorradlärm“ ist es, das jeder in seiner Verantwortung und Zuständigkeit dazu beiträgt, dass Motorräder leiser werden, dass sie leiser gefahren werden und rücksichtsloses Fahren deutliche Folgen hat. Dazu gehört auch, dass das Land und die Kommunen mehr rechtliche Möglichkeiten bekommen, den Motorradlärm einzudämmen. Deshalb ist es wichtig, dass sich auch der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als einer der vom Motorradlärm meist betroffenen Kreise im Land dieser Initiative anschließt.

Dies sollte durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden. So ist es dringend geboten, wo rechtlich möglich Geschwindigkeitsbeschränkungen an gefährlichen Strecken einzuführen, um die Unfallgefahren, die oft schreckliche Folgen haben, einzuschränken. Darüber hinaus sollte geprüft werden ob Motorradfahrverbote an bestimmten Strecken an Wochenenden (analog der Sperrung der Schauinsland Strecke) möglich sind, um Mensch und Umwelt vor Motorradlärm zu schützen.

Das Land unterstützt Kommunen und Landkreise bei der Anschaffung von Motorradlärm-Displays. Anmeldungen sind noch bis 30. Juni 2020 möglich. Die Fördersumme für die auf Motorradfahrer zugeschnittenen Anzeigetafeln belaufen sich auf ca. 4.000 EUR und dürfte somit annähernd kostendeckend sein. Die Anträge können beim Ministerium für Verkehr eingereicht werden. 

Damit diese Maßnahmen auch in der Praxis wirksam werden, sollte unserer Auffassung nach von Seiten der unteren Verkehrsbehörde glaubwürdiger Verfolgungsdruck aufgebaut werden.

Aus all diesen Gründen hat die SPD-Fraktion auf Anregung unseres LISB-Kreisrats Rolf Seifert einen Antrag in den Kreistag eingebracht, in dem sie fordert, dass sich der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald der „Initiative Motorradlärm“ des Verkehrsministeriums BW anschließt. Weitere Punkte des Antrags sind:

  • einen Förderantrag für die Beschaffung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel für Motorradfahrer zu stellen und diese, im Falle eines positiven Förderbescheides, zu beschaffen.
  • dass die Verwaltung prüfen soll, ob weitere Tempolimits an für Motorradunfälle besonders relevanten Strecken eingeführt werden kann.
  • dass die Verwaltung prüfen soll, ob Motorradfahrverbote an besonders betroffenen Streckenabschnitten an Wochenenden und Feiertagen, zumindest aber in Nachtstunden, ausgesprochen werden können.
  • dass die Verwaltung prüfen soll, ob weitere gezielte Maßnahmen zur Überwachung des Motorradverkehrs (Geschwindigkeitskontrollen, Auspuffkontrollen) zur Reduzierung des Motorradlärms, insbesondere in den Gebieten mit großer touristischer Bedeutung, geboten sind.