Stellungnahme zum Volksbegehren Artenschutz

Bienen an einem Bienenstock

„50.000 Tier- und Pflanzenarten gibt es noch in Baden-Württemberg. Davon sind 40% bedroht. Über die Hälfte unserer 460 Wildbienenarten sind auf der roten Liste.“

Diese Zahlen sind erschreckend und alarmierend.

„Die Bewahrung und die Förderung der Artenvielfalt ist eine der wichtigsten Aufgaben, wenn wir Menschen auf diesem Planeten eine Zukunft haben wollen“, heißt es weiter auf der Internetseite zum Volksbegehren.

Dem Ziel, die Artenvielfalt zu erhalten, ist nichts hinzuzufügen.
Ihr Verlust ist ein Problem für jeden von uns.

Die Forderungen des Volksbegehrens betreffen die Landwirtschaft.
Obwohl es ein gesamtgesellschaftliches Problem ist und man die Landwirte sicher nicht allein für den Artenschwund verantwortlich machen darf (Flächenverbrauch durch Siedlungs- und Verkehrsflächen, Klimawandel und Lichtverschmutzung), haben sie durchaus Anteil daran.

Dennoch ist das Volksbegehren in der jetzigen Form nicht zu unterstützen.

Ein zentraler Punkt ist die ausgebrachte Menge an Pestiziden bis 2025 um mindestens 50% der jeweiligen Flächen zu reduzieren. Das ist fachlich nicht sinnvoll.

Pestizid ist eine sehr allgemeine Bezeichnung für alle Pflanzenschutzmittel. Sie umfasst Fungizide, Insektizide, Akarizide, Herbizide uvm.

Während z.B. im Weinbau auf einige dieser Pestizide verzichtet werden kann, kommt man um den Einsatz von Fungiziden gegen Pilzkrankheiten nicht herum.

Selbst biologisch arbeitende Winzer müssen ihre Reben schützen und dafür „Pestizide“ verwenden.
Eine Reduktion der Mittelmenge um 50% ist nicht möglich

Desweiteren ist die Landwirtschaft stark vom Witterungsverlauf abhängig.
In dem einen Jahr werden mehr Pflanzenschutzmittel benötigt, in einem anderen weniger.

Undifferenzierte Reduktionsziele dieses Ausmaßes sind praxisfern.

Eine weitere Forderung ist das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten.

Mehr als 50% der badischen Rebfläche befinden sich in Schutzgebieten.

Weder konventioneller, noch biologischer Weinbau wäre, wenn es bei dem jetzigen Gesetzesentwurf bleibt, weiterhin möglich.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Ziele des Volksbegehrens sehr unterstützenswert sind.

Bereits im April dieses Jahres, sagte der Präsident des Biodiversitätsrats der UNO, Robert Watson, dass die Zerstörung der Artenvielfalt den Menschen mindestens genauso bedrohe wie der Klimawandel.
Der Artenschutz hat eine enorme Relevanz.

Leider sind die Forderungen des Volksbegehrens sehr Praxisfern.
Wenn wir weiterhin regionale Landwirtschaft möchten, darf es in dieser Form nicht umgesetzt werden.